Internationale Rentenwege – Auslandszeiten sicher koordinieren
Wir verbinden Beitragszeiten aus mehreren Ländern, klären Zuständigkeiten und begleiten die Einreichung über den richtigen Träger.
- Zeitaggregation gemäß EU-Verordnungen (z. B. 883/2004)
- Abkommen mit Drittstaaten im Blick – ohne Doppelzählung
- Mehrstaatliche Beschäftigung: Priorisierter Nachweisplan
- Transparente Kommunikation mit ausländischen Instituten
Besondere Expertise
EU-Regeln & EESSI
Wir nutzen die elektronischen Austauschverfahren (EESSI), damit Zeiten zwischen Ländern korrekt gemeldet und verarbeitet werden – effizient und nachvollziehbar.
Abkommenstaaten
Bilaterale Abkommen erfordern eigene Wege und Formate. Wir kennen die Anlaufstellen und die typischen Nachweisanforderungen.
Mehrstaatliche Beschäftigung
Parallelbeschäftigungen bringen Komplexität. Wir erstellen eine saubere Chronologie und klären Zuständigkeiten mit belastbaren Belegen.
Lücken in Versicherungsverläufen
Fehlzeiten erkennen wir früh und führen gezielte Nachweise zusammen – inklusive Übersetzungs- und Beglaubigungshinweisen.
Koordination von Bezugszeiträumen
Wir sorgen dafür, dass Wartezeiten, Anrechnungs- und Ruhenszeiten korrekt aufeinander abgestimmt werden.
Fälle, die wir abdecken
- Grenzgänger-Biografien mit wechselnden Beschäftigungen
- Entsendungen und befristete Auslandseinsätze
- Rückkehrerinnen und Rückkehrer mit verstreuten Nachweisen
- Doppelte Beiträge und Gutschriften – Harmonisierung
- Abstimmung von Rentenansprüchen bei mehreren Trägern
Ablauf bei internationalen Fällen
- Zuständigkeit prüfen: Jurisdiktion und Anlaufstelle klären.
- Dokumente sammeln: Arbeits-, Versicherungs- und Aufenthaltsnachweise.
- Kontakt zu Auslandsstellen: Formulare, Rückfragen, Bestätigungen.
- Einreichung: Über die zuständige Stelle mit vollständiger Begründung.
- Status-Tracking: Fristen, Rückläufer, Nachforderungen steuern.
Unterlagen & Voraussetzungen
- Versicherungsverläufe und Bescheide aus allen beteiligten Ländern
- Arbeitsverträge, Entsendeunterlagen, Registrierungen
- Beglaubigte Übersetzungen, falls gefordert
- Vollmacht für die Korrespondenz mit Auslandsstellen
Mandanten mit Auslandserfahrung
„CrispDrift hat deutsche und französische Zeiten lückenlos koordiniert. Der Antrag lief erstmals ohne Nachforderungen durch.“
Claire Dubois, Stuttgart
„Mit klarer Struktur wurden meine Schweizer Jahresmeldungen anerkannt. Das hat Monate gespart.“
Martin Frei, Konstanz
FAQ – Internationale Renten
Welches Land zahlt zuerst?
Das richtet sich nach der Art Ihrer Ansprüche und den einschlägigen Koordinierungsregeln. Wir ordnen die Reihenfolge für Sie ein.
Werden Zeiten addiert?
Ja, Wartezeiten werden aggregiert, ohne dass Beiträge doppelt zählen. Wichtig ist die korrekte Belegführung.
Wie lange dauert das?
Je nach Beteiligten 6–12 Wochen, in komplexen Fällen länger. Wir halten Sie mit Statusreports auf dem Laufenden.
Steuern & Krankenversicherung?
Wir weisen auf Schnittstellen hin und empfehlen bei Bedarf steuer- und sozialrechtliche Fachstellen.